Handgepäcksbestimmungen
Sie dürfen in die Flugkabine ein Stück Handgepäck mit folgenden Beschränkungen mitnehmen:
- Maximale Größe: 55 cm x 40 cm x 20 cm
- Maximales Gewicht: 8 kg
Flüssige und gelartige Produkte
Flüssige und gelartige Produkte, wie z. B. Pflege- und Kosmetikartikel, sind im Handgepäck gestattet, sofern sie den folgenden Bestimmungen entsprechen:
- Behältnisse mit Flüssigkeiten und ähnlichen Produkten dürfen bis zu 100 ml fassen (es gilt die aufgedruckte Höchstfüllmenge).
- Alle einzelnen Behältnisse müssen vollständig in einem transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel ( z. B. sogenannte “Zipper”) mit max. einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden.
- Je ein Beutel pro Person – der Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden.
Diese Gegenstände können Sie zusätzlich mit in die Kabine nehmen:
Zusätzlich zu Ihren Handgepäckstücken und technischen Geräten können Sie folgende weitere Gegenstände mit in die Kabine nehmen:
- eine Handtasche, kleine Umhänge- oder Handgelenktasche (auch kleine Laptoptasche) und deren Inhalt
- einen Mantel, Umhang oder eine Reisedecke
- eine kleine Kamera oder ein Fernglas
- eine angemessene Menge Reiselektüre
- einen Babytragekorb und Babynahrung für die Reise
- ein Paar Gehhilfen oder andere orthopädische Hilfsmittel

